Minderheitsanteil

Was ist der Minderheitsanteil?

Dies stellt den anteiligen Betrag von Minderheitsaktionären an dem Nettovermögen oder Eigenkapital von Beteiligungsunternehmen des Unternehmens dar. Der Minderheitsanteil stellt die Wirkung einer vollständigen Konsolidierung von Beteiligungsunternehmen dar und zeigt die Ansprüche von anderen Investoren an dem Nettovermögen dieser Unternehmen an.

Was umfasst der Minderheitsanteil?

Er umfasst das Folgende:

  • Dividendenrückstände auf die Vorzugsaktien eines Tochterunternehmens (nicht im Besitz einer Muttergesellschaft);
  • Minderheitsanteile/Anteile ohne beherrschenden Einfluss, selbst wenn auf der Aktivseite einer Bilanz angeführt;
  • Minderheitsanteile an Kapital und Rücklagen;
  • Minderheitsanteile an Gewinnen/Verlusten im laufenden Jahr (wenn in einer Bilanz angeführt);
  • Vorzugsaktien eines Tochterunternehmens, nicht im Besitz einer Muttergesellschaft (Minderheitsbeteiligung), oder wenn die Muttergesellschaft nicht für die Dividendenausschüttung für diese Aktienanteile verantwortlich ist; und
  • Komplementäranteile (Einheiten).