Euro shortDer Chart veranschaulicht, dass EU-Geldmenge und -Schulden ansteigen, während die Wirtschaftsleistung (GDP) dies nicht entsprechend tut. Gleichzeitig bleiben die Zinsen weiter niedrig, so dass der Geldmengenausweitung (im Vgl zum GDP) kein Einhalt geboten wird.
Meine These ist, dass dies den Euro weiter abwerteten lässt und Inflation begünstigt.
Hintergrund ist, dass Geldmenge und Schulden eigentlich im Einklang mit dem GDP wachsen sollten. Dies sollte über den Leitzins reguliert werden. Die EZB hält jedoch leider still, kein Wunder, können sich doch viele hochverschuldeten EU Mitgliedsstaaten keine Zinserhöhungen leisten.
Dies ist keine Anlageempfehlung.
Frage: Kennt sich jemand mit Schweizer Anleihen aus, am besten Inflation-linked? Gerne ggfs dazu einen Kommentar oder eine Nachricht an mich schreiben.
Schulden
Trade der Woche und Einigung im im EU-Gipfel EU-Gipfel: Staats- und Regierungschefs einigen sich
Zum Abschluss des seit Freitag andauernden EU-Gipfels haben sich die Staats- und Regierungschefs doch noch auf Grundzüge eines „Wiederaufbaufonds“ verständigt. Kernpunkt ist der Kompromiss, dass „nur“ 390 Milliarden Euro des Gesamtvolumens von 750 Milliarden Euro durch Zuschüsse bereitgestellt werden. Die restlichen 360 Milliarden Euro können als niedrig verzinsten Kredite aufgenommen werden, wenn die Länder dies denn wollen. Die „Sparsamen Fünf“ hatten nicht nur den Macron/Merkel-Vorschlag, sondern auch die der Kommission sowie von Ratspräsident Charles Michel abgelehnt.
Urteil vom Bundesverfassungsgerichts Kommentare und Einschätzungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach sich die Bundesbank nur dann weiterhin am Anleihenkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen darf, wenn die EZB dessen Verhältnismäßigkeit binnen drei Monaten nachvollziehbar begründet
Das Urteil bezog sich auf das PSPP-Anleihekaufprogramm, nicht aber auf das unter dem Einfluss der Corona-Krise beschlossene PEPP-Kaufprogramm. Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer findet es bemerkenswert, dass die Richter die Verstöße genau an den Punkten festgemacht haben, die im Rahmen des PEPP-Programms teilweise ausgesetzt oder sehr flexibel interpretiert wurden, nämlich der Begrenzung auf 33 Prozent je Anleihe und die Aufteilung auf einen Länderschlüssel. "Orientiert man sich am Wortlaut des Urteils, könnte dem PEPP-Kaufprogramm in Zukunft Unheil aus Karlsruhe drohen", meint Krämer. Aber erstens könne es Jahre dauern, bis das Bundesverfassungsgericht über eine Klage gegen das PEPP-Programm entscheiden würde; bis dahin könne das Programm schon beendet sein