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Medien - Ex-Magna-Chef Wolf wegen Vorwurfs der Geldwäsche angeklagt

Der österreichische Unternehmer und frühere Chef des Autozulieferers Magna International MG, Siegfried Wolf, muss sich laut Medienberichten im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre vor Gericht verantworten. Die Tageszeitung "Krone" berichtete am Montag, Wolf sowie Ex-Magna-Europa-Chef Hubert Hödl seien wegen mutmaßlicher Geldwäsche angeklagt. Auch die Agentur APA berichtete unter Berufung auf Angaben des Straflandesgerichts Graz darüber. Die Anklageschrift kommt von der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) in Wien, die mitteilte, dass zwei Personen am Landesgericht für Strafsachen in Graz wegen dieses Verdachts angeklagt werden. Namen nannte die Behörde aber nicht. Eine der beiden Personen müsse sich zudem auch wegen falscher Beweisaussage verantworten. Von Wolf war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Hintergrund ist der milliardenschwere Kauf von Eurofighter-Militärjets im Jahr 2003 durch die damalige österreichische Regierung sowie dessen Gegengeschäfte. Der Erstangeklagte soll laut WKStA rund 6,8 Millionen Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge an mehrere Gesellschaften, Privatstiftungen und Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.

Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten oder in Gold umgetauscht und bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt. Damit sollte der Aufenthaltsort des Geldes verschleiert werden, so die WKStA.

Dem Erstangeklagten wird weiters vorgeworfen, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Auskunftspersonen zur Sache falsch ausgesagt zu haben. Wie die WKStA erklärte, erfolgte die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten nach Genehmigung des Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem sogenannten "Weisungsrat".

Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen den Zweitangeklagten wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers wurde eingestellt, hieß es weiter. Auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar gewesen, erklärte die WKStA.

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