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Die Bafin nimmt sich Flatexdegiro zur Brust und sieht in dem Unternehmen einiges an Nachholbedarf

Offenbar liegt bei Flatexdegiro so einiges im Argen. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Bafin, wie am Wochenende unter anderem die „FAZ“ berichtete. Die Börsenaufsicht hat das Unternehmen demnach einer Sonderprüfung unterzogen und dabei einige Mängel aufgedeckt, unter anderem in der Unternehmensführung und der grundsätzlichen Organisation.

Als Ergebnis der Sonderprüfung wurde Flatexdegiro (DE000FTG1111) unter anderem auferlegt, vorübergehend zusätzliche Eigenmittel aufzubauen. Das Unternehmen selbst kündigte bereits an, Schritte in die Wege geleitet zu haben, um die Anforderungen der Bafin zeitnah zu erfüllen. Zumindest zum Teil ist das wohl schon passiert, denn die Prüfungsergebnisse wurden dem Konzern bereits im November mitgeteilt.

Es bleibt abzuwarten, wie die Anleger auf das Ganze reagieren werden. Zuletzt hatten jene ohnehin schon wenig Grund zur Freude. Flatexdegiro musste unlängst die Prognose für das laufende Jahr streichen und auch mit einer Dividende müssen die Anteilseigner erst einmal nicht rechnen. Es läuft also alles andere als gut und die jüngsten Meldungen dürften die Stimmung nicht eben heben. Schließlich bedeutet ein negatives Urteil der Bafin für die Aktionäre zusätzliche Unsicherheit.

Gleichwohl soll das Thema an dieser Stelle nicht unnötig aufgebauscht werden. Für den Moment ergibt sich daraus noch kein Drama und Flatexdegiro hat noch Gelegenheit, entsprechend auf die aufgedeckten Mängel zu reagieren. Dass dabei die richtigen Schlüsse gezogen werden, darauf können die Anleger allerdings nur hoffen.

Die Unterstützung bei Flatexdegiro bröckelt

Auch ohne die jüngsten Neuigkeiten hatte Flatexdegiro zuletzt einen schweren Stand an den Märkten. Nach langer Durststrecke konnte die Aktie sich zwar im November wieder dezent erholen. Es scheint aber schon wieder schwer auf Käuferseite zu bröckeln und am Freitag ging es um etwas mehr als zwei Prozent auf 10,20 Euro in die Tiefe. Ein erneuter Sturz in einstellige Gefilde kann derzeit leider nicht ausgeschlossen werden.

05.12.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Der original Artikel wurde auf NTG24 veröffentlicht