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Aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzgesetzte muss Amazon (mal wieder) Millionenstrafen zahlen

Das Internet und die vielen Dienste in der digitalen Welt machen das Leben in vielerlei Hinsicht einfacher und bequemer. Allerdings kommen damit auch neue Risiken einher, da Nutzer allerlei Informationen von sich preisgeben. Die Unternehmen gehen damit anscheinend nicht immer besonders verantwortungsbewusst um und Amazon wird eben deshalb in gleich zwei Fällen zu Millionenstrafen verdonnert.

Wie der „Spiegel“ berichtet, geht es dabei unter anderem um einen Fall, in dem ein Mitarbeiter der Tochterfirma Ring über Monate heimlich Frauen in deren Bade- und Schlafzimmern ausgespäht haben soll. Eine Erlaubnis dafür hatte er freilich nicht. Zugetragen hat sich das Ganze im Jahre 2017, als Ring noch ein eigenständiges Unternehmen war. Erst im Jahr 2018 verleibte sich Amazon AMZN das Startup für rund eine Milliarde US-Dollar ein. Geradestehen muss die neue Eignerin für die Vorfälle dennoch.

Jene sind nur aufgeflogen, da ein Kollege darauf aufmerksam machte. Insgesamt 81 Kundinnen fielen dem neugierigen Mitarbeiter von Ring zum Opfer. Aufnahmen sollen dabei teilweise sogar unerlaubterweise an Dritte weitergegeben worden sein, darunter ein Ex-Ehemann einer Betroffenen. Schon 2019 wurden die Richtlinien verändert, sodass Mitarbeiter von Ring nur noch dann Zugriff auf Fotos und Videos haben, wenn Nutzer dem explizit zugestimmt haben. Dennoch wird das laufende Verfahren nun erst nach einer Zahlung von 5,8 Millionen Dollar abgeschlossen. Amazon streitet Fehlverhalten dabei weiterhin ab.

Amazon muss Alexa zügeln

Für weiteren Ärger sorgte die Sprachassistentin Alexa, deren Gedächtnis bei Kinderstimmen den Aufsichtsbehörden etwas zu weit ging. Jene wurden zu lange gespeichert und die US-Behörde FTC spricht davon, dass Daten nicht vollständig gelöscht wurden. Das Unternehmen soll diese sogar gezielt genutzt haben, um Alexa anzutrainieren. Selbst nach expliziter Aufforderung von Eltern habe Amazon Daten nicht gelöscht und zudem unerlaubterweise Geodaten aufgezeichnet.

Letztlich musste Amazon in diesem Fall 25 Millionen Dollar zahlen, um das Verfahren zu den Akten legen zu können. Beide Fälle machen sich kaum in der Portokasse des Milliardenkonzerns bemerkbar, weshalb die Aktionäre das Ganze auch eher mit einem Schulterzucken zur Kenntnis nehmen dürften. Das Ganze ist aber eine gute Erinnerung dafür, dass die eigenen Daten im Netz nie ganz sicher sind und Nutzer selbst großen Konzernen nicht hundertprozentig trauen können.

Aus Anlegersicht wäre es wünschenswert, dass Amazon das Thema Datenschutz in Zukunft ernster nimmt. Denn es ist nicht gesagt, dass die Behörden ewig derart harmlos ins Gericht ziehen werden. Gerade wenn Vorwürfe sich häufen, können auch schnell mal Milliardenstrafen erfolgen. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf Europa, wo der Datenschutz einen deutlich höheren Stellenwert genießt als in den USA. Bisher kam Amazon eher glimpflich davon, auf die leichte Schulter nehmen kann der Konzern das Ganze aber nicht und auch die Anleger sollten hier genau hinschauen.

Amazon im Aufwind

An der Börse freut sich Amazon derweil über zunehmenden Aufwind. Angetrieben durch die Einigung im US-Schuldenstreit zog die Aktie des Online-Giganten am Freitag um weitere 2,57 Prozent an und verbesserte sich an den hiesigen Märkten bis auf 116,34 Euro. Längst ist das 52-Wochen-Tief bei rund 77 Euro in weite Ferne gerückt und die Hoffnung ist groß, dass Amazon in Zukunft wieder mit einem ansehnlichen Wachstum punkten können wird.

Das liegt nicht zuletzt am aktuellen KI-Hype. Zwar hat Amazon hier noch keine eigenen schlüsselfertigen Lösungen parat. Das Unternehmen kündigte aber bereits an, in diesem Bereich schwer engagiert zu sein und das lässt die Herzen der Anleger höherschlagen. Bei der Künstlichen Intelligenz könnte das Thema Datenschutz aber ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, ganz zu schweigen von den vielen neuen Herausforderungen, welche die Technologie mit sich bringt. Trotz der vielen interessanten Möglichkeiten bleiben da Risiken für die Aktionäre bestehen.

05.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler