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Der Streit um das Gehalt des Tesla-Chefs geht in die heiße Phase

Anfang dieser Woche startete in den USA ein Prozess rund um Tesla-Chef Elon Musk, wie das „manager magazin“ kürzlich berichtete. Darin geht es um das Gehalt des umstrittenen Milliardärs, genauer gesagt um Zuwendungen, die im Jahr 2018 ausgehandelt wurden. Fünf Tage wurden für den Prozess angesetzt.

Tesla (US88160R1014) sicherte Musk seinerzeit ein Gehaltspaket von schwindelerregenden 56 Milliarden USD zu, sollte dieser bestimmte Meilensteine erreichen. Gegen dieses Vorhaben regte sich schon früh Widerstand von (kleinen) Aktionären. Jene sahen die Meilensteine als viel zu gering angesetzt im Angesicht einer Summe, welche es bisher als Gehalt für einen Manager noch nie zu sehen gab.

Musk und andere Vertreter Tesla sehen freilich keinerlei Probleme bei dem Deal. So wird damit argumentiert, dass der Aktienkurs des E-Autobauers nur durch Musk seine heutigen Höhen erreichen konnte und an dieser Aussage ist nicht einmal unbedingt zu rütteln. Ob das allein derart astronomische Zuwendungen rechtfertigt, ist aber freilich nochmal eine andere Frage.

Mokiert wird sich auf Anlegerseite auch über Arbeitszeiten von Elon Musk, denn spätestens seit der Übernahme von Twitter ist klar, dass der Tesla-Chef sich kaum in Vollzeit um Tesla kümmern kann. Dabei ist er selbst es doch, der von den Angestellten immer wieder vollen Einsatz fordert und Anwesenheitszeiten von weniger als 40 Stunden in der Woche mehr oder weniger als eine Kündigung ansieht. Bei sich selbst scheint er das nicht ganz so eng zu sehen.

Alles bleibt offen beim Tesla-Prozess

Wie das Ganze ausgehen wird, steht derzeit noch in den Sternen. Die Anleger nehmen es eher locker zur Kenntnis. Im gestrigen Handel konzentrierte man sich auf etwas bessere Vorzeichen für die Konjunktur und gönnte der Tesla-Aktie nach einer heftigen Talfahrt wieder Zugewinne von rund vier Prozent. Mit einem Schlusskurs von 191,52 Euro bleibt das Papier aber schwer angeschlagen.

16.11.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Der original Artikel wurde auf NTG24 veröffentlicht