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Euphorisch sind die Analysten bei Bayer noch nicht, doch es gibt Gründe für Zuversicht

Für Bayer lief in letzter Zeit nicht alles schlecht und vor allem mit Zahlen konnte das Unternehmen überzeugen, wenn auch nicht unbedingt für ganz große Sensationen sorgen. Nun haben sich die Analysten der DZ Bank die Aktie noch einmal genauer angesehen und kommen dabei zu einem durchaus erfreulichen Fazit.

Zwar wurde das Kursziel für Bayer (DE000BAY0017) leicht nach unten korrigiert und lautet nun auf 75 statt zuvor 76 Euro. Damit ergibt sich verglichen mit dem Schlusskurs vom Freitag bei 55,45 Euro aber noch ein enormes Aufwärtspotenzial und die Empfehlung lautet unverändert auf „Kaufen“. Es handelt sich also um eine durchweg positive Einschätzung.

Begründet wird jene mit der (erwarteten) guten Entwicklung des Unternehmens sowohl bei Pharmageschäften als auch im Sektor der Agrarchemie. Auch der eine oder andere Erfolg vor Gericht bescherte den Optimisten noch einmal zusätzlichen Rückenwind. Die DZ Bank weist aber auch auf Risiken und Herausforderungen hin, die sich im kommenden Jahr ergeben könnten.

Die größten Sorgen bereiten dabei die weiterhin hohen Kosten, welche sich durch die Inflation ergeben und gerade im Pharmabereich kaum oder teils gar nicht an die Kunden durchgereicht werden können. Es lässt sich bisher kaum genau beziffern, welche Auswirkungen das auf die Bayer-Aktie mittelfristig haben wird. Die Aktionäre können die dadurch entstehenden Risiken aber kaum einfach ignorieren.

Die Bayer-Aktie auf einem guten Weg

Für den Moment bleibt bei der Bayer-Aktie eine positive Tendenz festzustellen, welche dem Papier seit Anfang Oktober Zugewinne von etwa 17 Prozent bescherte. Die große Wende ist das zwar noch nicht. Zumindest gibt es aber ernsthafte Anzeichen dafür, dass der Tiefpunkt überwunden sein könnte. Es könnte sich daher lohnen, die Aktie weiter im Auge zu behalten, auch wenn das Risiko zu einem ständigen Begleiter geworden ist. Doch das ist in diesen von Krisen gezeichneten Zeiten bei den meisten Papieren der Fall.

28.11.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Der original Artikel wurde auf NTG24 veröffentlicht