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Das Ende von Glyphosat in der EU wird wohl noch einmal verschoben, sehr zu Freude der Aktionäre von Bayer

Eigentlich hätte der Unkrautvernichter Glyphosat schon Ende des laufenden Jahres von den EU-Märkten verschwinden sollen, was Bayer empfindliche Umsatzeinbußen eingebracht haben dürfte. Doch nun wurde die Frist spontan deutlich nach hinten verschoben. Erst Ende 2023 soll es nun soweit sein, sofern bis dahin eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Vor einer eben solchen drückt die EU-Kommission sich derzeit noch etwas, obschon sich eine Fülle an Mitgliedstaaten gegen eine Verlängerung der bestehenden Zulassung ausgesprochen haben. Die Kommission will aber offenbar noch mehr Zeit, um rechtssicher über die Sicherheit von Glyphosat entscheiden zu können. Der endgültige Beschluss soll also möglichst nicht anfechtbar sein; weder von Bayer (DE000BAY0017) noch von sonst irgendwem.

Noch ist die Sache nicht spruchreif, doch es spricht nur wenig dafür, dass die offizielle Entscheidung in den nächsten Tagen oder Wochen nicht noch folgen wird. Längst nicht jeder dürfte damit zufrieden sein. Spürbare Erleichterung machte sich aber bei der Aktie von Bayer breit.

Jene konnte in den letzten fünf Tagen um ansehnliche fünf Prozent zulegen, was es bei dem Papier in letzter Zeit selten genug zu sehen gab. Rein optisch macht es auch einiges her, dass die erst kurz zuvor verlorene 50-Euro-Marke wieder überschritten werden konnte. Doch allzu groß scheint die Euphorie bei den Investoren dann doch nicht auszufallen. Am Mittwoch übernahmen schon wieder die Bären das Steuer.

Die Bayer-Aktie tut sich schwer

Im gestrigen Handel spielte das Thema schon wieder keine allzu große Rolle mehr und die Bayer-Aktie bewegte sich wieder um 1,5 Prozent in die Tiefe. Letztlich ist es nur ein kleiner Erfolg für den Konzern, welcher über die vielen immer noch laufenden Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat nicht einfach hinwegtäuschen kann. Unter dem Strich hat sich nicht allzu viel verändert und fundamental wird Bayer durch die verlängerte Zulassung in der EU nicht plötzlich auf ein neues Level gehoben. Die jüngste Korrektur geht daher in Ordnung.

17.11.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Der original Artikel wurde auf NTG24 veröffentlicht