NTG24NTG24

Die Furcht vor der Übergewinnsteuer hält die RWE-Aktie zurück, doch die fundamentalen Aussichten bleiben blendend

Anleger von RWE hatten in diesem Jahr kaum Grund zur Beschwerde. Dank exorbitanter Energiepreise konnte das Unternehmen schwere Gewinne vorweisen und die Aktie trotzte dadurch erfolgreich den vielen Krisen. Seit einer Weile scheint aber der Wurm drin zu sein und neuerliche Kursrekorde gab es seit dem Sommer nicht mehr zu sehen.

Zurückzuführen dürfte dieser dezente Schwächeanfall bei RWE (DE0007037129) darauf sein, dass immer wieder Diskussionen um eine Übergewinnsteuer stattfinden. Schlimmstenfalls könnte eine solche dem Versorger weite Teile der diesjährigen Gewinne kosten. Das ist allerdings ein Worst-Case-Szenario und bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Da ergibt sich durchaus die Möglichkeit, dass die Sorgen an den Märkten etwas übertrieben ausfallen und genau diese Ansicht scheint sich auch wieder verstärkt durchzusetzen. Im November konnte die RWE-Aktie sich schwer erholen und bis auf 41,64 Euro per Handelsschluss am Montag ansteigen. Für einen neuen Rekord reicht das noch nicht aus, allzu weit entfernt von einem solchen ist man aber auch nicht.

RWE klagt gegen Gazprom

Vielleicht sind die anhaltenden Sorgen der Anleger übertrieben und RWE könnte schon längst in viel höheren Gefilden unterwegs sein. Fundamental könnte es für den Konzern zumindest kaum besser aussehen und die Energiewende in Europa stellt auf lange Sicht ein ansehnliches Wachstum in Aussicht. Gut möglich also, dass es aktuell die letzte Möglichkeit ist, um auf einem noch vergleichsweise niedrigen Niveau einzusteigen.

Derweil bemüht sich RWE darum, sich Verluste aufgrund ausbleibender Gaslieferungen zurückzuholen. Dafür wird nun eine Klage vor einem internationalen Gericht angestrebt. Konkrete Details dazu wurden bisher nicht kommuniziert. Es geht aber nach Ansicht von Analysten um einen Betrag von weniger als einer Milliarde Euro. Weltbewegende Auswirkungen auf die Aktie wird das Ganze wahrscheinlich nicht haben.

Eine konkrete Empfehlung zu dieser Analyse ist den Lesern des Zürcher Trends vorbehalten. Den Zürcher Trend und die zugehörigen Empfehlungen können Sie im Rahmen eines kostenlosen Probe-Abonnements ausgiebig testen.

07.12.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Der original Artikel wurde auf NTG24 veröffentlicht